
Betreuung
Kompetentes Team, außergewöhnlicher Service.

Rasenpflege, Heckenschnitt und Unkrautentfernung — Ihre Außenanlagen bleiben das ganze Jahr über gepflegt und einladend.
Ein Auszug der Einzelaufgaben, die Außenanlagenpflege bei uns umfasst.
Vier Schritte, die bei jedem Termin gleich sind — was dazwischen ansteht, richtet sich nach der Jahreszeit.


Wir sehen uns die Flächen an, bevor wir anfangen: Was ist gewachsen, wo steht Wasser, wo hat der Wind Äste abgelegt, ragt Bewuchs in Gehweg oder Straße? Danach richtet sich, was heute vorgezogen wird.


Wo mit Motorgeräten gearbeitet wird, sichern wir den Bereich ab. Freischneider und Laubbläser schleudern Steine, und auf einem Innenhof sind Kinder, Zusteller und geparkte Fahrzeuge unterwegs — deshalb legen wir vorher fest, in welche Richtung gearbeitet wird und was abgedeckt gehört.


Rasen, Hecken, Beete, Unkraut auf Wegen und in Pflasterfugen — was ansteht, richtet sich nach der Jahreszeit und nicht nach einem starren Schema. Beim Heckenschnitt halten wir die gesetzlichen Fristen ein: Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig, ein starker Rückschnitt ist in dieser Zeit verboten. Größere Rückschnitte planen wir deshalb in den Herbst — und sagen Ihnen das vorher, statt im Frühjahr etwas zu versprechen, das nicht erlaubt ist.


Schnittgut und Grünabfall nehmen wir mit und entsorgen sie — sie bleiben nicht in den Tonnen Ihrer Mieter. Danach gehen wir die Flächen noch einmal ab, kehren die Wege und tragen den Einsatz mit Fotos in den Besuchsbericht ein.


Keine Herbizide — schont Boden, Grundwasser, Pflanzen und Haustiere.
Fahren Sie über einen Streifen — oder tippen Sie ihn an.
Zwischen 1. März und 30. September gilt ein gesetzliches Rückschnittverbot für Hecken. Was § 39 BNatSchG erlaubt, was verboten ist und was bei Verstößen droht.
Nasses Laub ist eine häufige Sturzursache im Herbst. Wer für die Beseitigung zuständig ist, wie oft geräumt werden muss und was bei einem Unfall haftungsrechtlich gilt.
Hecken und Äste über dem Gehweg sind keine Frage der Höflichkeit, sondern Pflicht. Wie viel Höhe frei bleiben muss, wer haftet — und warum auch im Sommer geschnitten werden darf.
Wie oft mähen, wann düngen, wann vertikutieren? Der Jahresplan für einen gepflegten Rasen ohne Rätselraten.
Fällzeit von Oktober bis Februar, Baumschutzsatzung, Entscheidung in der Eigentümergemeinschaft und Verkehrssicherungspflicht: was vor dem Fällen zu prüfen ist.
Wer einen Spielplatz auf dem Grundstück hat, trägt die Verkehrssicherungspflicht. Welche drei Kontrollarten die DIN EN 1176-7 vorsieht, in welchen Abständen sie fällig sind und was dokumentiert werden muss.Schreiben Sie uns Ihr Anliegen — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages mit einem unverbindlichen Angebot zurück.
Anfrage sendenÜber das Kontaktformular, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail — wie es Ihnen am liebsten ist.
2Termin vereinbarenWir melden uns zeitnah zurück und vereinbaren bei Bedarf einen Termin vor Ort, der zu Ihrem Zeitplan passt.
3Kostenloses Angebot erhaltenSie erhalten ein unverbindliches, transparentes Angebot — ohne versteckte Kosten oder Kleingedrucktes.
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