Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.
Von der Vertragslaufzeit über die Räum- und Streupflicht bis zur Frage, welches Streugut wir verwenden: Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf einen Blick. Was offen bleibt, klären wir gerne persönlich.
Was umfasst ein Hausmeisterservice — und was nicht?
Zum laufenden Hausmeisterservice gehören bei uns Schließdienst, regelmäßige Objektkontrolle, Hausmüllservice, die Überwachung von Heizungsanlagen und Tiefgaragen sowie Kleinreparaturen und Kleinmontagen. Nicht dazu gehören Arbeiten, für die es einen zugelassenen Fachbetrieb braucht — etwa Eingriffe an Elektrik, Gas oder Statik. Solche Mängel beheben wir nicht selbst, sondern melden sie Ihnen direkt, damit sie nicht liegen bleiben.
Zum vollen LeistungsumfangFür wen arbeiten Sie — nur für Gewerbe oder auch für Privathaushalte?
Für beide. Wir betreuen Privathaushalte und Eigentümergemeinschaften ebenso wie Hausverwaltungen, Gewerbebetriebe und Kommunen. Der Unterschied liegt nicht in der Sorgfalt, sondern im Zuschnitt: Ein Reihenhaus braucht einen anderen Rhythmus als eine Wohnanlage mit zwölf Parteien.
In welchen Städten sind Sie im Einsatz?
Von Riedstadt aus sind wir im gesamten Kreis Groß-Gerau unterwegs — unter anderem in Groß-Gerau, Rüsselsheim, Griesheim und Weiterstadt — sowie in Darmstadt, Frankfurt am Main und Neu-Isenburg. Liegt Ihre Adresse etwas außerhalb, fragen Sie trotzdem an: Im Rhein-Main-Gebiet können wir häufig auch dann helfen.
Einsatzgebiet prüfenLohnt es sich, mehrere Leistungen bei einem Anbieter zu bündeln?
In den meisten Fällen ja. Sie haben einen Ansprechpartner statt vier, müssen keine Termine zwischen mehreren Firmen abstimmen und bekommen eine Rechnung statt mehrerer. Für uns wiederum fällt nur eine Anfahrt an, wenn Rasenpflege und Treppenhausreinigung am selben Tag erledigt werden — dieser Vorteil landet direkt im Angebot.
Wie läuft die Zusammenarbeit von der Anfrage bis zum ersten Einsatz ab?
In vier Schritten: Sie schicken uns Ihre Anfrage, wir melden uns zurück und vereinbaren bei Bedarf einen Termin vor Ort. Danach erhalten Sie ein unverbindliches Angebot — und entscheiden in Ruhe. Erst wenn Sie zusagen, legen wir gemeinsam den Rhythmus fest und starten.
Die vier Schritte im ÜberblickWie schnell bekomme ich eine Rückmeldung auf meine Anfrage?
Auf Anfragen über das Kontaktformular antworten wir in der Regel innerhalb eines Werktages — meist direkt mit einem unverbindlichen Angebot. Wenn es eilig ist, erreichen Sie uns telefonisch oder per WhatsApp deutlich schneller.
Woher weiß ich, ob und was tatsächlich erledigt wurde?
Zu jedem Termin schreiben unsere Mitarbeiter einen Besuchsbericht — mit Fotos und Notizen zu dem, was gemacht wurde. Als Kunde sehen Sie diese Berichte jederzeit im Kundenportal. Gerade für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften ist das der einfachste Nachweis gegenüber Eigentümern und Mietern.
Zum KundenportalMuss ich bei jedem Termin vor Ort sein?
Nein. Wie wir Zugang zu Objekt, Außenanlage oder Treppenhaus bekommen, klären wir einmalig bei der Bestandsaufnahme — danach läuft die Betreuung ohne Ihr Zutun. Was passiert ist, sehen Sie im Besuchsbericht, statt jedes Mal selbst dabei sein zu müssen.
Muss ich mich langfristig binden?
Nein. Unsere Verträge sind monatlich kündbar — es gibt keine Mindestlaufzeit über zwölf oder vierundzwanzig Monate und keine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Wenn die Zusammenarbeit nicht passt, sollen Sie gehen können, ohne auf ein Enddatum zu warten.
Monatlich kündbar oder Jahresvertrag?Wovon hängt der Preis ab?
Vor allem von der Fläche, vom Rhythmus und vom tatsächlichen Aufwand vor Ort: Ein Treppenhaus mit vier Etagen und Aufzug ist etwas anderes als eines mit zwei. Dazu kommen Anfahrt und Ausstattung — etwa ob für die Steinreinigung ein Wasseranschluss vorhanden ist. Deshalb nennen wir erst nach der Bestandsaufnahme einen belastbaren Preis statt eines Pauschaltarifs, der später nachjustiert werden müsste.
Kann ich die Kosten vorab selbst berechnen?
Für Winterdienst und Steinreinigung ja: Der Preisrechner auf der jeweiligen Leistungsseite gibt Privatkunden in etwa 30 Sekunden eine unverbindliche Schätzung anhand von Fläche und Adresse. Für Gewerbekunden erstellen wir stattdessen ein individuelles Angebot, weil Objekt, Fläche und Laufzeit dort zu stark auseinandergehen.
Zum Preisrechner WinterdienstIst das Angebot kostenlos und unverbindlich?
Ja. Anfrage, Beratung und — wenn nötig — die Besichtigung vor Ort kosten Sie nichts, und aus dem Angebot entsteht keine Verpflichtung. Es enthält keine versteckten Posten: Was drinsteht, wird berechnet, und was nicht drinsteht, sprechen wir vorher ab.
Wir sind eine Hausverwaltung und haben ein Leistungsverzeichnis — wie gehen wir vor?
Schicken Sie es uns einfach per E-Mail. Im Kontaktformular gibt es dafür eine Schaltfläche, die Ihr E-Mail-Programm mit einer vorbereiteten Nachricht öffnet — Sie hängen das Verzeichnis dort an. So läuft Ihr Dokument nie über die Website, und wir kalkulieren direkt gegen Ihre Positionen statt gegen eine grobe Beschreibung.
Hausmeisterservice oder Einzelfirmen?Kann ich Leistungen später ändern oder erweitern?
Ja, und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Viele beginnen mit einer Leistung und nehmen später Winterdienst oder die Außenanlagenpflege dazu; genauso lässt sich ein Rhythmus von wöchentlich auf vierzehntägig umstellen. Sagen Sie uns einfach Bescheid — wir passen das Angebot an, ohne einen neuen Vertrag aufzusetzen.
Kann ich Hausmeisterservice und Winterdienst von der Steuer absetzen?
In vielen Fällen ja. Privathaushalte können Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen — dazu zählen Winterdienst auf dem Gehweg vor dem Haus, Gartenpflege und Reinigung — anteilig in der Steuererklärung geltend machen; Vermieter setzen sie als Werbungskosten an. Voraussetzung ist immer eine Rechnung, die den Arbeitsanteil ausweist, und eine unbare Zahlung. Eine Steuerberatung ersetzt das nicht — im Zweifel fragen Sie bitte Ihr Steuerbüro.
Was Vermieter dazu wissen solltenÜbernehmen Sie meine Räum- und Streupflicht?
Ja, genau dafür ist der Winterdienst gedacht: Wir räumen Gehwege, Einfahrten und Stellplätze und streuen die Flächen, damit sie zu den ortsüblichen Zeiten begehbar sind. Als Eigentümer geben Sie die Pflicht damit vertraglich an uns weiter, statt bei jedem Schneefall selbst früh raus zu müssen.
Räum- und Streupflicht in HessenWer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand stürzt?
Wird die Räum- und Streupflicht vertraglich übertragen, geht die Verantwortung für die Durchführung auf den Dienstleister über — den Eigentümer trifft dann im Wesentlichen noch eine Kontrollpflicht. Wichtig ist in so einem Fall der Nachweis, dass geräumt und gestreut wurde: Jeder unserer Einsätze wird mit Zeitpunkt und Bericht im Kundenportal dokumentiert und lässt sich damit belegen.
Haftung bei Glatteis-UnfällenStreuen Sie Salz?
Nur im Ausnahmefall. Wir streuen überwiegend eine Mischung aus Splitt und Gesteinskörnung — die schont Pflaster, Pflanzen und Gewässer und ist in vielen Kommunen auf Gehwegen ohnehin vorgeschrieben. Reines Auftausalz mischen wir nur an besonders kalten Tagen oder bei festgefrorenem Eis unter, wenn Splitt allein nicht mehr ausreicht.
In welchem Zeitraum sind Sie einsatzbereit?
Von November bis März. In dieser Zeit behalten wir Wetterlage und Glätterisiko im Blick und rücken aus, wenn es nötig ist — nicht nach starrem Plan. Der Winterdienst wird also nicht pro Monat pauschal abgerufen, sondern nach tatsächlichem Bedarf.
Wann räumen Sie — und was passiert bei anhaltendem Schneefall?
Wir sind früh am Morgen unterwegs, damit die Flächen vor dem ersten Berufsverkehr frei sind, statt erst gegen Mittag. Schneit es weiter, räumen wir bei Bedarf mehrfach am Tag nach; einmal morgens zu räumen reicht bei durchgehendem Schneefall nicht aus, um die Verkehrssicherheit herzustellen.
Kann ich ausschließlich Winterdienst buchen?
Reinen Winterdienst bieten wir aktuell nicht als Einzelauftrag an. Er ist als Zusatzpaket zu einer weiteren, regelmäßig gebuchten Leistung buchbar — etwa zur Außenanlagenpflege oder zum Hausmeisterservice. Der Grund ist die Einsatzplanung: Verlässliche Räumung früh am Morgen funktioniert nur mit Touren, die ohnehin gefahren werden.
Was kostet Winterdienst?
Das hängt vor allem von der zu räumenden Fläche, ihrer Lage und der Anzahl der Einsätze ab — ein Gehweg von zwölf Metern ist etwas anderes als ein Hof mit Stellplätzen. Für Privatkunden gibt der Preisrechner auf der Winterdienst-Seite eine erste unverbindliche Schätzung.
Wovon der Preis abhängtWie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Als Faustregel: In Mehrfamilienhäusern mit viel Publikumsverkehr wöchentlich, in kleineren Häusern häufig alle zwei Wochen — dazu je nach Jahreszeit häufiger, weil Streusplitt im Winter und Pollen im Frühjahr deutlich mehr Schmutz eintragen. Was für Ihr Objekt sinnvoll ist, legen wir gemeinsam fest, statt einen Standardturnus zu verkaufen.
Turnus & Checkliste TreppenhausWas ist der Unterschied zwischen Unterhalts- und Grundreinigung?
Die Unterhaltsreinigung ist die regelmäßige Pflege: saugen, wischen, Sanitär, Glasflächen im Griffbereich. Die Grundreinigung geht seltener, dafür deutlich tiefer — sie entfernt Ablagerungen, an die die laufende Reinigung nicht herankommt. Beides ersetzt sich nicht gegenseitig, sondern greift ineinander.
Unterhalts- oder Grundreinigung?Welche Reinigungsmittel setzen Sie ein?
Umweltfreundliche, bewusst dosierte Mittel, jeweils passend zur Oberfläche — Boden, Sanitär und Glas brauchen unterschiedliche Reiniger. Vor jeder Nassreinigung saugen wir lose Verschmutzungen ab, und wir arbeiten mit Frischwasser statt mit bereits benutztem Wischwasser. Das ist hygienischer und hinterlässt keine Schlieren.
In welchem Rhythmus können wir Sie buchen?
Wöchentlich, alle zwei Wochen, monatlich, saisonal nach Bedarf — oder einmalig, etwa für eine Wohnungsreinigung nach dem Auszug. Der Rhythmus wird je Leistung festgelegt: Die Außenanlage kann alle zwei Wochen drankommen, während das Treppenhaus wöchentlich gereinigt wird.
Was darf ein Hausmeister erledigen — und wo ist die Grenze?
Kleinreparaturen, Kleinmontagen, Kontrolle und Überwachung der Technik gehören zum Alltag: eine klemmende Tür, ein defektes Leuchtmittel, eine Heizungsanlage, deren Funktion regelmäßig geprüft wird. Die Grenze liegt dort, wo Eingriffe eine zugelassene Fachfirma erfordern oder in die Rechte der Mieter reichen. Was dazwischenliegt, klären wir vorher, statt es einfach zu tun.
Befugnisse und Grenzen im AlltagÜbernehmen Sie auch Reparaturen?
Kleinreparaturen und Kleinmontagen erledigen wir direkt vor Ort — dafür muss niemand eine separate Fachfirma beauftragen und auf einen Termin warten. Größere Schäden dokumentieren wir und melden sie Ihnen sofort mit Foto, damit Sie entscheiden können, bevor daraus ein Folgeschaden wird.
Warum regelmäßige Kontrolle Folgeschäden verhindertReinigen Sie auch einzelne Wohnungen und Ladenflächen?
Ja — neben Büro- und Treppenhausreinigung übernehmen wir auch Wohnungs- und Ladenreinigung, regelmäßig oder einmalig. Zum Schluss steht immer eine Abschlusskontrolle: Wir prüfen das Ergebnis selbst, bevor Sie es tun müssen.
Setzen Sie Unkrautvernichter ein?
Nein. Auf befestigten Flächen wie Wegen, Einfahrten und Plätzen sind chemische Unkrautvernichter gesetzlich verboten — unabhängig davon, was im Baumarkt steht. Wir flammen Unkraut stattdessen gezielt mit Hitze ab, bis in die Wurzel. Das wirkt auch in Pflasterfugen und belastet weder Boden noch Grundwasser, Haustiere oder Kinder.
Wann darf die Hecke geschnitten werden?
Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist ein radikaler Rückschnitt gesetzlich untersagt — in dieser Zeit brüten Vögel in Hecken und Gebüschen. Erlaubt bleibt der schonende Form- und Pflegeschnitt, der den jährlichen Zuwachs in Form hält. Den stärkeren Rückschnitt planen wir entsprechend für das Winterhalbjahr ein.
Fristen für den HeckenschnittNehmen Sie das Schnittgut mit?
Ja. Rasenschnitt, Heckenschnitt und sonstiger Grünschnitt werden abtransportiert und fachgerecht entsorgt — es bleibt kein Haufen zurück, um den Sie sich anschließend kümmern müssen.
Wie oft muss der Rasen gemäht werden?
Das richtet sich nach dem Wachstum, nicht nach dem Kalender: Im Frühjahr und Frühsommer wächst Rasen deutlich schneller als im Hochsommer oder Herbst. Wir stimmen das Mähintervall über die Saison darauf ab, statt starr alle vierzehn Tage anzurücken.
Rasenpflege richtig planenWie reinigen Sie Pflaster und Terrassen?
Mit Hochdruck und warmem Wasser. Die Wärme setzt Moos- und Algensporen stärker zu als kaltes Wasser, deshalb bleiben die Flächen nach der Reinigung länger sauber. Vorher prüfen wir Material und Verschmutzung: Naturstein, Betonpflaster und Holzterrasse vertragen nicht denselben Druck, und das Fugenmaterial soll dort bleiben, wo es ist.
Hochdruck, Dampf oder von Hand?Wie oft ist eine Steinreinigung nötig?
Bei den meisten Flächen reicht ein Durchgang alle ein bis drei Jahre — schattige, feuchte Bereiche unter Bäumen oder an der Nordseite brauchen ihn häufiger als eine sonnige Einfahrt. Ein guter Zeitpunkt ist erreicht, wenn Grünbelag bei Nässe rutschig wird; dann geht es nicht mehr nur um Optik, sondern um Sicherheit.
Wann nötig, was kostet es?Wer ist im Herbst für das Laub auf dem Gehweg zuständig?
In der Regel der Eigentümer beziehungsweise — je nach Mietvertrag — die Mieter: Nasses Laub ist genauso rutschig wie Schnee und fällt unter dieselbe Verkehrssicherungspflicht. Wer dabei haftet und wie oft geräumt werden muss, hängt von Lage und örtlicher Satzung ab. Wir übernehmen die Laubbeseitigung im Rahmen der Außenanlagenpflege mit.
Wer haftet bei einem Sturz?
Ihre Frage war nicht dabei?
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages zurück. Wenn es schneller gehen soll, rufen Sie einfach an.
Frage stellenLassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages mit einem unverbindlichen Angebot zurück.
- 1Anfrage senden — Über das Kontaktformular, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail — wie es Ihnen am liebsten ist.
- 2Termin vereinbaren — Wir melden uns zeitnah zurück und vereinbaren bei Bedarf einen Termin vor Ort, der zu Ihrem Zeitplan passt.
- 3Kostenloses Angebot erhalten — Sie erhalten ein unverbindliches, transparentes Angebot — ohne versteckte Kosten oder Kleingedrucktes.
- 4Sie entscheiden — Ganz ohne Druck und ohne lange Vertragsbindung: Sie entscheiden in Ruhe, ob es passt.