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Objektbegehung: Warum regelmäßige Kontrolle Folgeschäden verhindert
Reinigung & Hausmeisterservice

Objektbegehung: Warum regelmäßige Kontrolle Folgeschäden verhindert

Ein tropfendes Fallrohr, ein loser Handlauf, ein Riss im Pflaster — einzeln betrachtet Kleinigkeiten. Bleiben sie unentdeckt, werden aus ihnen mit der Zeit teure Folgeschäden. Genau das soll eine regelmäßige Objektbegehung verhindern.

Was wird bei einer Objektbegehung geprüft?

Warum sich das finanziell auszahlt

Ein kleiner Wasserschaden, der bei der Entstehung entdeckt wird, kostet oft nur eine Reparatur der Ursache. Bleibt er über Monate unbemerkt, drohen Schimmelbildung, Schäden an der Bausubstanz und im schlimmsten Fall Streit mit der Gebäudeversicherung über die rechtzeitige Schadensmeldung. Ähnliches gilt für Stolperfallen im Außenbereich: Wird ein bekannter Mangel nicht behoben und verletzt sich jemand, kann das eine Haftung der Eigentümergemeinschaft nach § 823 BGB auslösen (die sogenannte Verkehrssicherungspflicht ist dabei keine eigene Gesetzesnorm, sondern eine von der Rechtsprechung aus § 823 Abs. 1 BGB entwickelte Fallgruppe).

Praxis-Tipp

Am wirksamsten ist eine Begehung, die nicht als separater Termin stattfindet, sondern beiläufig bei jedem regulären Einsatz (Reinigung, Gartenpflege) mit erledigt wird — genau das macht ein Hausmeisterservice, der ohnehin regelmäßig vor Ort ist, automatisch mit.

Wie oft sollte begangen werden?

Für die meisten Mehrfamilienhäuser reicht eine gezielte, dokumentierte Begehung alle ein bis zwei Monate, ergänzt um eine gründlichere Kontrolle vor und nach dem Winter. Bei größeren oder älteren Liegenschaften kann ein kürzerer Turnus sinnvoll sein.

Kein Rechts- oder Steuerrat

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und im Einzelfall abweichen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater oder die zuständige Behörde.

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