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Treppenhausreinigung: Turnus, Checkliste, wer ist zuständig?
Reinigung & Hausmeisterservice

Treppenhausreinigung: Turnus, Checkliste, wer ist zuständig?

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Mehrfamilienhauses — der erste Eindruck für Besucher und potenzielle Mieter. Trotzdem herrscht in vielen Häusern Unsicherheit: Wie oft muss eigentlich gereinigt werden, was gehört dazu, und wer zahlt dafür?

Wie oft muss gereinigt werden?

Eine gesetzlich festgelegte Häufigkeit gibt es nicht — maßgeblich ist, was im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart wurde. In der Praxis hat sich ein wöchentlicher bis zweiwöchentlicher Turnus für Treppen, Handläufe und Eingangsbereich etabliert; stark frequentierte Häuser (viele Parteien, gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss) reinigen oft wöchentlich, kleinere Häuser reichen mit zwei- bis vierwöchentlichem Rhythmus.

Was gehört zu einer vollständigen Treppenhausreinigung?

Wer ist zuständig — und wer zahlt?

Grundsätzlich ist die Reinigung Sache des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft. Häufig wird sie per Hausordnung reihum auf die Mietparteien übertragen — was in der Praxis oft zu Streit führt, wenn einzelne Parteien ihren Turnus nicht einhalten. Alternativ können die Kosten für eine professionelle Reinigung als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden — die Kostenart selbst ist in § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) ausdrücklich als „Kosten der Gebäudereinigung“ erfasst, vorausgesetzt die Umlage ist überhaupt im Mietvertrag vereinbart (§ 556 Abs. 1 BGB).

Praxis-Tipp

Ein extern beauftragter Reinigungsdienst löst das „Wer ist heute dran?“-Problem zuverlässig und sorgt für einen gleichbleibenden Standard — gerade bei größeren Objekten oder Eigentümergemeinschaften mit vielen Parteien spart das der Hausverwaltung erheblichen Koordinationsaufwand.

Fazit

Ein klar definierter Turnus mit einer festen Checkliste verhindert die meisten Konflikte im Treppenhaus — ob in Eigenregie organisiert oder an einen Dienstleister übergeben.

Kein Rechts- oder Steuerrat

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und im Einzelfall abweichen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater oder die zuständige Behörde.

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