
Checkliste: Liegenschaft winterfest machen
Bevor der erste Frost kommt, lohnt sich ein systematischer Rundgang über die Liegenschaft. Wer jetzt die wichtigsten Punkte abhakt, spart sich im Winter böse Überraschungen — und im Zweifel auch Haftungsärger.
Vor dem ersten Frost
- Dachrinnen und Fallrohre von Laub befreien, damit Schmelzwasser ungehindert abfließen kann.
- Außenwasserhähne und frostgefährdete Leitungen absperren bzw. entleeren.
- Streugut (Sand, Splitt oder zulässiges Streumittel) rechtzeitig bevorraten — nicht erst beim ersten Schneefall bestellen.
- Schneeschieber, Besen und ggf. Streuwagen auf Funktion prüfen.
- Beleuchtung im Außenbereich kontrollieren — kurze Tage bedeuten mehr Dunkelheit auf Wegen.
Organisatorisches
- Winterdienst-Zuständigkeit klären und schriftlich festhalten — wer räumt, zu welchen Zeiten, was passiert bei Ausfall (Urlaub, Krankheit)?
- Notfallkontakt für kurzfristige Einsätze bei plötzlichem Wintereinbruch festlegen.
- Bei Beauftragung eines Dienstleisters: Vertrag und Leistungsumfang vor Saisonbeginn noch einmal prüfen, nicht erst wenn es schneit.
Praxis-Tipp
Wer die Räum- und Streupflicht ernst nimmt, sollte sich auch mit der Haftungsfrage auseinandersetzen — mehr dazu in unserem Artikel Haftung bei Glatteis-Unfällen ohne Winterdienst.
Am Gebäude selbst
- Fenster und Türen auf Dichtungen prüfen, um Zugluft und Heizkosten im Griff zu behalten.
- Fassade und Pflaster auf Risse kontrollieren — Feuchtigkeit, die in Frostperioden gefriert, kann bestehende Schäden vergrößern.
- Bepflanzung, die Frost nicht verträgt, rechtzeitig zurückschneiden oder schützen.
Kein Rechts- oder Steuerrat
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und im Einzelfall abweichen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater oder die zuständige Behörde.
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