zamsa
Winterdienst8 Min. Lesezeit

Streusalz, Splitt oder Granulat: Was ist auf dem Gehweg erlaubt?

Was die Satzungen in Darmstadt, Groß-Gerau, Riedstadt, Neu-Isenburg und Oberursel zum Streuen sagen, welches Mittel wofür taugt und was nach dem Winter mit dem Splitt passiert.

Beim ersten Glatteis steht man im Baumarkt vor dem Regal: Streusalz, Splitt, Sand oder Granulat. Was darf eigentlich auf den Gehweg? Die kurze Antwort: In keinem der fünf Orte, deren Satzungen wir gelesen haben, ist Salz ganz verboten. Überall steht es aber an zweiter Stelle und ist nur eingeschränkt erlaubt. Hier steht, was die Satzungen in Darmstadt, Groß-Gerau, Riedstadt, Neu-Isenburg und Oberursel genau sagen, welches Mittel wofür taugt und was nach dem Winter mit dem Splitt passiert.

Ist Streusalz in Hessen verboten?

Nicht pauschal. Was gestreut werden darf, legt in Hessen jede Gemeinde in ihrer Straßenreinigungssatzung fest. Das ist dieselbe Satzung, die auch die Räum- und Streupflicht auf die Grundstückseigentümer überträgt und Uhrzeiten und Breiten bestimmt. Maßgeblich ist deshalb immer die Satzung Ihrer Gemeinde. Wie die Pflicht selbst funktioniert und wer sie trägt, steht in unserem Artikel Räum- und Streupflicht in Hessen.

Die Streumittel im Überblick

  • Sand und Splitt stumpfen ab: Sie tauen das Eis nicht auf, machen es aber griffig. In allen fünf Satzungen sind sie das Mittel der ersten Wahl. Der Nachteil: Sie bleiben liegen und müssen nach dem Tauwetter wieder weggekehrt werden.
  • Streusalz taut Eis und Schnee auf und wirkt schnell. Das Umweltbundesamt beschreibt die Folgen: Salz reichert sich über Jahre im Boden am Straßenrand an. Straßenbäume wie Ahorn, Linde und Rosskastanie sind besonders empfindlich. Über die Kläranlage gelangt das Salz in Bäche und Flüsse. Bei Hunden kann längeres Laufen auf gesalzenem Boden die Pfoten entzünden. Und Beton leidet, weil Salz den Bewehrungsstahl darin angreift.
  • Granulat ist ein Sammelbegriff, und genau da liegt die Falle. Es gibt salzfreies, abstumpfendes Granulat. Das Umweltbundesamt empfiehlt es neben Sand und Splitt; erkennbar ist es am Blauen Engel für „umweltfreundliche salzfreie, abstumpfende Streumittel“ (DE-UZ 13). Es gibt aber auch Taugranulat, das wie Salz auftaut. Die Satzungen behandeln solche Mittel entsprechend streng: Darmstadt stellt Harnstoffe, Ammonium-Salze und Phosphate dem Salz gleich, Oberursel spricht von „Salz und Chemikalien“, Neu-Isenburg erlaubt Taugranulat nur in kleiner Menge an Hydranten und Schachtdeckeln.
  • Asche ist in Neu-Isenburg ausdrücklich verboten. Die anderen vier Satzungen erwähnen sie nicht.

Ein Blick auf die Packung

Steht auf dem Sack „auftauend“ oder „Taumittel“, behandeln Sie den Inhalt wie Salz, auch wenn er „Granulat“ heißt. Salzfreie, abstumpfende Mittel erkennen Sie laut Umweltbundesamt am Blauen Engel.

Was die Satzungen in fünf Orten sagen

Wir haben die Fassungen gelesen, die die Städte im Oktober 2026 selbst veröffentlichen. Manche davon sind schon älter. Satzungen können sich ändern. Sehen Sie deshalb vor dem Winter auf der Seite Ihrer Gemeinde nach, ob es eine neuere Fassung gibt.

  • Darmstadt: Salz nur bei Glatteis oder Eisregen. Dasselbe gilt für Harnstoffe, Ammonium-Salze und Phosphate. Auf Gehwegen mit Bäumen oder angrenzendem Grünstreifen und näher als zehn Meter an einem Gewässer dürfen Salz und andere auftauende Stoffe nicht gelagert werden. Die Reste sind nach dem Auftauen bis zum Ende des folgenden Tages zu beseitigen. (Satzung zuletzt 2025 geändert, gültig seit 1. Januar 2026)
  • Groß-Gerau: Vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material. Salz nur in geringen Mengen, um festgetretene Eis- und Schneereste zu beseitigen. Die Reste spätestens nach der Frostperiode entfernen. (Lesefassung, Stand 2010)
  • Riedstadt: Dieselbe Regel wie in Groß-Gerau, fast wortgleich: Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste, Reste spätestens nach der Frostperiode entfernen. (Fassung von 2001)
  • Neu-Isenburg: Salz und mit Salz versetztes Streugut nur in unabwendbaren Fällen und in geringen Mengen. Asche ist verboten. Taugranulat nur in kleiner Menge an Hydranten, Schachtabdeckungen, Wasserschiebern und Zapfstellen. Streugutreste so bald wie möglich beseitigen. (Fassung von 2002)
  • Oberursel (Taunus): Salz und Chemikalien nur in geringen Mengen gegen festgetretene Eis- und Schneereste. Im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern gar kein Salz. Schnee, der mit Salz vermischt ist, gehört nicht auf Baumscheiben oder Grünflächen. Reste sofort nach dem Auftauen beseitigen. (Fassung von 2005)

Treppen und Rampen

Eine eigene Regel für Treppen, Rampen oder steile Wege nennt keine der fünf Satzungen. Wer an solchen Stellen mehr als Splitt für nötig hält, fragt am besten bei der Gemeinde nach.

Was heißt „geringe Menge“?

Eine Grammzahl nennt keine der fünf Satzungen. Die Richtung ergibt sich aber aus dem Wortlaut: Salz ist dort die Ausnahme für festgetretene Eis- und Schneereste (Groß-Gerau, Riedstadt, Oberursel), für unabwendbare Fälle (Neu-Isenburg) oder für Glatteis und Eisregen (Darmstadt). Es ist nicht das Mittel, mit dem man den ganzen Gehweg behandelt.

Nach dem Winter: Splitt wieder einsammeln

Splitt taut nicht weg. Alle fünf Satzungen verlangen, die Reste zu beseitigen, nur die Fristen unterscheiden sich: In Oberursel sofort nach dem Auftauen, in Darmstadt bis zum Ende des folgenden Tages, in Neu-Isenburg so bald wie möglich, in Groß-Gerau und Riedstadt spätestens nach der Frostperiode.

Das Umweltbundesamt rät, den Splitt nach der Schneeschmelze zusammenzukehren und beim nächsten Schneefall wieder zu verwenden. Bleibt er liegen, hat das Folgen: Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamts nennt als Nachteil von Splitt mehr Abfall aus den Sinkkästen der Straßenabläufe. Untersucht wurden dort allerdings Fahrbahnen, nicht Gehwege. Was im Frühjahr sonst noch ansteht, steht in unserer Checkliste Frühjahrscheck fürs Gemeinschaftseigentum.

Splitt in Darmstadt

Im Winter 2025/26 gab der städtische Entsorger EAD auf dem Recyclinghof im Sensfelderweg 33 kleine Mengen Splitt kostenlos ab, bis zu 20 Liter. Ob das auch in diesem Winter gilt, sagt die Stadt in ihren Mitteilungen zum Winterdienst.

Wie Zamsa streut

Wir streuen mit dem Streuwagen, damit eine durchgehende Spur entsteht. Als Streumittel nehmen wir überwiegend eine Mischung aus Splitt und Gesteinskörnung. Auftausalz mischen wir nur an besonders kalten Tagen oder bei festgefrorenem Eis unter, und nur dort, wo die Satzung es erlaubt. Jeder Einsatz ist im Kundenportal dokumentiert. Mehr dazu auf der Seite Winterdienst.

Mit unserem Winterdienst-Rechner sehen Sie in wenigen Klicks eine realistische Preiseinschätzung für Ihre Liegenschaft.Jetzt berechnen →

Kein Rechts- oder Steuerrat

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Gesetze, Fristen und Zuständigkeiten können sich ändern und im Einzelfall abweichen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater oder die zuständige Behörde.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen — wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages mit einem unverbindlichen Angebot zurück.

  1. Anfrage sendenÜber das Kontaktformular, per Telefon, WhatsApp oder E-Mail — wie es Ihnen am liebsten ist.
  2. Termin vereinbarenWir melden uns zeitnah zurück und vereinbaren bei Bedarf einen Termin vor Ort, der zu Ihrem Zeitplan passt.
  3. Kostenloses Angebot erhaltenSie erhalten ein unverbindliches, transparentes Angebot — ohne versteckte Kosten oder Kleingedrucktes.
  4. Sie entscheidenGanz ohne Druck und ohne lange Vertragsbindung: Sie entscheiden in Ruhe, ob es passt.

Ihre Frage an uns

Name, E-Mail, Anliegen — mehr braucht es nicht. Antwort in der Regel innerhalb eines Werktages.

Wer sind Sie?Optional

Mit dem Absenden erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwenden.

Anfragen